Versicherungsschutz bei Gebrauch von Schusswaffen – einfach erklärt 

Die Jagdzeit 2024 steht schon in den Startlöchern. Bevor es aber ins Revier geht, ist es obligat und absolut unerlässlich Probeschüsse mit seinem Gewehr abzugeben. Zum einen hat man dadurch die Sicherheit, dass die Technik entsprechend funktioniert, zum anderen übt und festigt man dadurch die eigene Handhabe mit der Waffe.  

 

Mit einer korrekt auf den jeweiligen Schützen eingeschossenen Jagdwaffe reduziert sich eklatant ein mögliches Tierleid, welches durch nicht exakte Schüsse verursacht werden kann. Das muss jedem Jäger bewusst sein. 

Aber es geht zusätzlich um die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer. Ist man mit seinem Material vertraut, schützt man sich und sein Umfeld zum Beispiel eher
vor einem „Abgreifen“ des Schusses. Denn im jagdlichen Gebrauch kommt noch eine gewaltige Portion an Adrenalin und Nervenkitzel dazu. Aus diesem Grund
empfiehlt es sich, an einem zB Hegering-Schießen teilzunehmen. Dort kommt bei einem Großteil der Teilnehmer noch der Ehrgeiz und somit wiederum ein Anstieg
des Adrenalins vor dem Schuss hinzu. In gewisser weise ähnlich der Nervosität vor dem Schuss bei der Jagd. 
 

Man ist aber nicht davor gefeiht, dass es beim Probeschuss, bei der Jagd oder einfach bei der Handhabe vom Gewehr zu einer ungewollten Schussabgabe kommt. Der Schaden kann hier an anderen Menschen, Tieren oder Sachen entstehen. Bei Sachschäden hat der Schädiger den Schaden zu ersetzen, damit dieser wieder in den Zustand vor dem Schadenereignis gesetzt werden kann. Bei Schäden an Menschen wird es schon sehr kompliziert und teuer. Neben Schmerzensgeld für den Betroffenen oder im schlimmsten Fall für die Angehörigen, kann es auch zu Regressforderungen durch die Sozialversicherung kommen. Die Kosten hierfür können sogar mehrere  Millionen Euro ausmachen.  

Achtung: Bei Schäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Schusswaffen, steigt die private Haftpflicht-Versicherung, welche die meisten über ihre private Haushaltsversicherung haben, aus! Daher ist hier unbedingt auf den voll umfänglichen Schutz zu achten. Durch die Jagdkasko sind Schäden beim Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition weltweit versichert – auch außerhalb der Jagd! 

Zusätzlich besteht bei der Jagdkasko auch bei Personenschäden durch Schusswaffengebrauch der Verzicht auf den Einwand des fehlenden Verschuldens. 

 

Der Verwandten-Ausschluss ist, im Gegensatz zu den meisten anderen Haftpflichtversicherungen in  Österreich, hier auch nicht gegeben. Das bedeutet, dass bei den Standard-Deckungen am österreichischen Markt, Schäden,  welche man an Angehörigen verursacht, standardmäßig nicht (!) versichert sind. Nur mit unserer Jagdkasko hast du den vollumfänglichen Schutz!  

 

Denk‘ dran und sichere dich am besten gleich jetzt noch ab. Hier geht’s zum online Abschluss der Jagdkasko um nur 134,04 im Jahr.