Risiko Ehrenamt

Gefährliche Deckungslücken für ehrenamtlich Tätige sind vielen nicht bewusst.
Jagdversicherungen.at
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Haftpflicht im Ehrenamt 

Lehrprinzen, Vortragende beim Jagdkurs und besonders Helfer bei Übungsschießen bewegen sich oft ohne Wissen in einem Graubereich oder gar in einer Deckungslücke bei Ihrer Hilfs- und Ausbildungstätigkeit. Sollte es nämlich im Rahmen eines beispielsweise Jungjäger-innen-Übungsschießen zu einem Unfall, Sach- oder Personenschaden kommen, steigen standardmäßige Versicherungsdeckungen, insbesondere die private Haftpflicht, meist bedingungsgemäß aus. Eine Deckung über die Jagdkarte des jeweiligen Bundeslandes kann auch nicht flächendeckend klar bejaht werden.

Wir empfehlen daher den Abschluss der Jagdkasko „Jägerschutzbrief“.

Versichert ist man mit der Jagdkasko „Jägerschutzbrief“ bei jagdlichen ehrenamtlichen Tätigkeiten.

Beispielsweise in der Funktion als

  • Hegeringleiter
  • Prüfer (Mentor),
  • Aufsichtsperson auf Schießstätten, soweit der Betreiber der Schießstätte keinen Versicherungsschutz hat und
  • unentgeltlichen Freiwilligenarbeit in jagdlichen Organisationen aller Art.

 

Wichtig: Es geht hier zum einen um die Übernahme von Kosten, die aus Personen- und/oder Sachschäden entstehen. Und zusätzlich auch um eine Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen von Geschädigten.

 

Beispiele – Was kann passieren?

Um dieses Risiko besser zu veranschaulichen, hier drei Beispiele aus dem Alltag:

  1. Unfall beim Übungsschießen: Ein ehrenamtlicher Aufseher bei einem Jungjäger-Übungsschießen übersieht eine unsichere Situation, wodurch ein Teilnehmer durch einen Querschläger verletzt wird. Der Aufseher könnte für den Personenschaden haftbar gemacht werden, da er für die Sicherheit auf dem Schießstand verantwortlich war.
  2. Sachschaden auf der Schießanlage: Ein ehrenamtlicher Hegeringleiter hilft bei der Instandhaltung einer Schießanlage. Während der Arbeit beschädigt er versehentlich teure technische Ausrüstung der Anlage. Der Betreiber fordert Schadenersatz für die Reparaturkosten.
  3. Verletzung bei einem Jagdausflug: Ein Prüfer begleitet ehrenamtlich Jungjäger auf einer Ausbildungsjagd. Während der Jagd rutscht ein Teilnehmer aus und verletzt sich schwer. Die Familie des verletzten Jungjägers erhebt Ansprüche gegen den Prüfer, da er in seiner Rolle als Mentor für die Sicherheit der Teilnehmer verantwortlich war.

 

Auf der sicheren Seite mit der Jagdkasko „Jägerschutzbrief“

Daher unser Apell an alle ehrenamtlich Tätigen im jagdlichen Bereich: https://jagdversicherungen.at/antrag/